Rechtsprechung
OLG Hamm, 29.03.2003 - 9 U 31/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,23323) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung einer Gemeinde für einen Glätteunfall des klägerischen Busses mit erheblicher Beschädigung
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 20.09.2002 - 3 O 223/02
- OLG Hamm, 29.03.2003 - 9 U 31/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.07.1990 - III ZR 217/89
Reichweite der Verkehrssicherungspflicht (Streupflicht) der Gemeinden unter § 1 …
Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2003 - 9 U 31/03
Für das Gebiet innerhalb geschlossener Ortslagen ist allgemein anerkannt, dass die Fahrbahn der Straßen an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen bei Glätte zu bestreuen ist (vgl. nur BGHZ 112, 74 = NJW 1991, 33). - BGH, 10.12.1974 - VI ZR 156/73
Verkehrssicherungspflicht bei Privatstraßen des öffentlichen Rechts in Berlin
Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2003 - 9 U 31/03
Für die Wichtigkeit und Bedeutung des Verkehrsweges kommt es insbesondere auf das Verkehrsaufkommen und die örtlichen Verhältnisse an (BGH NJW 1975, 444).
- OLG Jena, 21.01.2009 - 4 U 341/08
Zur Räum- und Streupflicht innerörtlicher Straßen bei starkem Schneefall
Eine Verkehrswichtigkeit liegt nicht schon dann vor, wenn ein zeitlich begrenzter Umstand nur vorübergehend zu stärkerem Verkehrsaufkommen führt ( OLG Hamm, Urteil vom 29.04.2003 - 9 U 31/03 - zitiert nach juris).